Happy Birthday DSGVO

Seit nunmehr drei Jahren (25. Mai 2018) gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Rechtsanwälte vom Datenschutzdoktor sagen deswegen „Happy Birthday“ und möchten in diesem Zusammenhang ein kurzes Resümee ziehen. Damals trat die DSGVO an, um das europäischen Datenschutzrecht zu harmonisieren. Hierzu befindet sich das Geburtstagskind auf einem guten Weg. Doch es bestehen noch immer viele „Probleme“…